Auf Grund der anhaltenden Trockenheit hat die Bezirkshauptmannschaft eine "Anordnung von Vorbeugemaßnahmen zur Vermeidung von Waldbränden für das Gebiet des Verwaltungsbezirkes Bruck an der Leitha" veröffentlicht.
darin heißt es:
Im gesamten Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha ist in den Wäldern sowie in Waldnähe jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer, sowie das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer und Zigaretten, aber auch von Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Waldbereich und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen sowie das Rauchen verboten.
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31.10.2020 außer Kraft;
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